
Herzliche Einladung zu
frankfurt let’s talk –
Die 2. Nachhaltigkeitskonferenz am 02. September
📅 02. September 2025 | Frankfurt am Main mit Vorabend am 1. September ab 18.00 Uhr
ESG ist kein Trend – es ist Verantwortung. Und wir reden nicht nur darüber, wir handeln.
Am 2. September ist es so weit: Die zweite Konferenz Frankfurt Let’s Talk bringt erneut Entscheidungsträger, Macher und Vordenker der Branche zusammen – in Gateway Gardens am Flughafen Frankfurt am Main.
Wir starten mit einem Vorabend, am 1. September: In lockerer Atmosphäre gibt es Raum für erste Gespräche, neue Kontakte und persönliche Begegnungen – Netzwerken auf Augenhöhe, bevor der Konferenztag beginnt
Was Dich erwartet? Kein Frontalprogramm. Sondern echte Diskussionen.
Top-Expert:innen teilen ihre Einblicke, Projekte und Positionen zu den drängendsten Themen unserer Zeit:
– KI-gestützte Gebäudeoptimierung
– Finanzierung & Risiko – ESG Konform investieren
– Dekarbonisierung & Klimaanpassung
– Energieeffizienz
– Generation Z – Die Zukunft im Blick
– Ziel der Konferenz: Nicht nur zuhören – sondern mitgestalten.
In interaktiven Panels, offenen Dialogformaten und praxiserprobten Best Practices sprechen wir offen über Herausforderungen, zeigen, was möglich ist – und wo wir jetzt konkret anpacken müssen.
Zukunft nachhaltig gestalten ist mehr als ein Motto – es ist unser gemeinsamer Anspruch.
Über 10 erfolgreiche Konferenzen in Köln, Hamburg, Berlin, Frankfurt und Zürich zeigen: Der Wandel braucht Plattformen wie diese – offen, mutig und praxisnah.
Programm unter www.frankfurtletstalk.de.
Ich bedanke mich herzlich bei allen Sponsoren und Speakern.
Sehen wir uns in Frankfurt? Ich freue mich.
Jetzt anmelden und dabei sein!
Frankfurt Let’s Talk – 01. & 02. September 2025
Herzliche Grüße
Bettina
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.
Bei einer Stornierung bis einschließlich 04.08.2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (max. in Höhe des Ticketpreises) erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 19.08.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 26.08.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen.
Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund unter anderem bei höherer Gewalt, Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.
Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Wichtige Hinweise
Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.
COMM.PASS Kommunikation und PR
Bettina Timmler
Rondorfer Straße 20
50968 Köln
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Comm.pass Kommunikation und PR
Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
T +49 221 367 924 70 | M +49 172 771 206 7